Direkte Unterstützung für die IT in Ihrem Arbeitsalltag.
Wir helfen bei Störungen, Einrichtung und laufendem Betrieb – remote und nach Absprache vor Ort in der Region Zürich. Zuständigkeiten und Reaktionszeiten werden passend zum Betreuungsmodell definiert.
Kommt Ihnen das bekannt vor?
Wenn IT-Probleme den Alltag ausbremsen, zählt ein direkter Ansprechpartner mehr als ein Ticket-Labyrinth.
Unterstützung dort, wo Arbeit ins Stocken gerät
Kurze Wege: wir helfen remote und nach Absprache vor Ort – mit klaren Zuständigkeiten und dokumentierten Lösungen.
Kurz anfragen
Wenige Angaben genügen. Ihre markierte Auswahl wird automatisch mitgeschickt.
Noch keine Punkte markiert – optional, aber hilfreich für die Erstberatung.
Anfrage gesendet
Vielen Dank. Wir haben Ihre Kurz-Anfrage erhalten und melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.
Eine Bestätigung wurde an Ihre E-Mail-Adresse gesendet.
Ablauf
Problem, Auswirkung, betroffene Personen und Dringlichkeit beschreiben.
Zuständigkeit, Sicherheitsrisiko und sinnvollsten Lösungsweg prüfen.
Remote oder nach Absprache vor Ort arbeiten.
Massnahme, offene Punkte und Empfehlungen festhalten.
Support ohne Umwege.
Wir helfen remote und nach Absprache vor Ort – mit klarer Einordnung der Dringlichkeit, Dokumentation und definierten Kommunikationskanälen.
Ohne SLA nennen wir nach Eingang der Anfrage einen realistischen nächsten Termin statt leerer Versprechen.
Häufige Fragen
Reaktionszeiten hängen vom vereinbarten Betreuungsmodell und der Priorität ab. Ohne SLA nennen wir nach Eingang der Anfrage einen realistischen nächsten Termin.
Viele Aufgaben lassen sich nach Freigabe remote bearbeiten. Für Hardware, Netzwerk oder komplexere Situationen vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin in der betreuten Region.
Wir prüfen Hersteller, Version, Zugriff und vorhandene Dokumentation. Für nicht unterstützte oder spezialisierte Systeme koordinieren wir bei Bedarf mit dem zuständigen Anbieter.
Fernzugriff erfolgt nur nach Freigabe, über das vereinbarte Werkzeug und mit nachvollziehbarer Beendigung der Sitzung. Dauerzugänge werden nur eingerichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart und angemessen abgesichert ist.